Nach der Scheidung das Haus vermieten
Eine Option für alle, die sich auch nach der Trennung noch gut verstehen
Wenn sich die Wege trennen, ist das meist nicht schön, erst recht nicht, wenn man ein gemeinsames Haus besitzt. Dann stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich mit diesem? Wenn weder Ihr Partner noch Sie das Haus behalten möchten, ein Verkauf aber auch nicht in Frage kommt, sollten Sie über Vermietung nachdenken.
Entscheiden Sie sich dafür, sollten Sie sich aber darüber bewusst sein, dass das Haus von Ihnen und Ihrem Expartner gemeinsam vermietet werden muss. Hier muss also Einigkeit bestehen, was gewisse Sachverhalte angeht: So muss der Mieter von Ihnen die jährliche Nebenkostenabrechnung bekommen und Sie müssen das Haus instand halten. Kommen Sie aber noch gut miteinander zurecht, kann die Vermietung eine attraktive Lösung für Sie sein, die jedem von Ihnen die Hälfte der Mieteinnahmen garantiert.
Natürlich gibt es nach einer Scheidung noch zahlreiche weitere Möglichkeiten: So kommen eine Eigentumsübertragung oder eine Teilungsversteigerung in Betracht. Bei der Eigentumsübertragung ist diese Übertragung des Immobilieneigentums mit Auszahlung des Partners eine Option. Eine Teilungsversteigerung kommt in Betracht, wenn einer der Ehepartner das Haus verkaufen möchte, der andere aber nicht. Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, kann der Verkaufswillige eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht einklagen. Das ist jedoch nur nach einer Scheidung möglich.
Vergessen Sie nicht, sich über den laufenden Kredit Gedanken zu machen
Haben Sie einen Kredit für Ihr Haus aufgenommen, müssen Sie diesen auch zurückzahlen. Dabei gilt, dass beide Personen haftbar sind. Zahlt Ihr Partner nicht, müssen Sie der Bank den Kredit trotzdem zurückzahlen.
Den Kredit sollten sich auch weiterhin tilgen, da sonst eine Zwangsversteigerung Ihres Hauses drohen könnte.